
EU-Verordnung für digitale Produkte
Cyber Resilience Act
Der CRA macht Cybersicherheit zur Pflicht für Hardware- und Softwarehersteller in der EU. Ab 2027 gilt: kein CE-Kennzeichen ohne nachgewiesene Cyber-Resilienz.
Was ist der Cyber Resilience Act?
Der Cyber Resilience Act (CRA) ist eine EU-Verordnung, die Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen verbindlich vorschreibt. Er betrifft Hersteller, Importeure und Händler von Hardware und Software, die auf dem EU-Markt angeboten werden.
Der CRA trat am 11. Dezember 2024 in Kraft. Die wesentlichen Anforderungen gelten ab dem 11. Dezember 2027. Für Meldepflichten bei aktiv ausgenutzten Schwachstellen gilt bereits ab September 2026 eine frühere Frist.
Hersteller, die heute noch keine strukturierten Prozesse für Vulnerability Management, SBOM und Secure Development haben, benötigen 12–24 Monate für eine vollständige CRA-Compliance. Die Zeit läuft.
Kernanforderungen des CRA
Produktklassen nach CRA
Unser CRA-Beratungsansatz
CRA, NIS2 und ISO 27001 – Synergien nutzen
CRA, NIS2 und ISO 27001 haben erhebliche inhaltliche Überlappungen – insbesondere bei Vulnerability Management, Incident Response und Supply Chain Security. Mit einem integrierten Ansatz vermeiden Sie Doppelarbeit und bauen eine zukunftssichere Compliance-Struktur.
CRA Zeitplan
Betroffene Unternehmen
- !Software-Hersteller (SaaS, on-prem)
- !IoT-Gerätehersteller
- !Router & Netzwerkequipment
- !Industriesteuerungen
- !Medizinprodukte mit Software
- !Importeure und Händler
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