
Telekommunikationsgesetz §166
Sicherheitskonzept TKG §166
Telekommunikationsunternehmen sind nach §166 TKG verpflichtet, ein Sicherheitskonzept zu erstellen und bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Wir unterstützen Sie bei Erstellung und Prüfung.
Anforderungen nach TKG §166
Das Telekommunikationsgesetz verpflichtet Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und -dienste zur Erstellung und Pflege eines Sicherheitskonzepts, das gegenüber der Bundesnetzagentur nachgewiesen werden muss. Das Konzept muss technische und organisatorische Maßnahmen zur Absicherung der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit umfassen.
Erstellung und Prüfung des Sicherheitskonzepts
Wir erstellen für Sie ein vollständiges TKG-Sicherheitskonzept oder überprüfen und aktualisieren ein bestehendes Konzept. Dabei berücksichtigen wir die aktuellen Anforderungen der Bundesnetzagentur sowie die technischen Besonderheiten Ihrer Telekommunikationsinfrastruktur.
Unsere Leistungen
- Erstellung des TKG §166 Sicherheitskonzepts
- Review und Aktualisierung bestehender Konzepte
- Abstimmung mit der Bundesnetzagentur
- NIS-Readiness für TK-Unternehmen
- Schulung von Sicherheitsverantwortlichen
- Integration in bestehende ISMS-Strukturen
Ihre Vorteile
- Rechtssichere Erfüllung der TKG-Pflichten
- Vermeidung von Bußgeldern
- Strukturierte Sicherheitsarchitektur
- Nachweis gegenüber Behörden
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